Luzerner Kriminalgericht schickt Menschenhändlerin ins Gefängnis
Wie vom Staatsanwalt beantragt, sprach das Gericht die 55-jährige Schweizerin mit thailändischen Wurzeln des Menschenhandels, der Zuhälterei, der Geldwäscherei und des Verstosses gegen die Ausländergesetzgebung schuldig. Es blieb nur wenig unter den Strafanträgen der Anklage.
Der Verteidiger hatte das Etablissement an der Baselstrasse, das die Beschuldigte vor rund zehn Jahren führte, als normales Bordell dargestellt. Die erwachsenen Frauen hätten gewusst, auf was sie sich einliessen, und auch in einem Bordell brauche es Regeln. Mit Menschenhandel habe seine Mandantin nichts zu tun gehabt.
Das am Mittwoch publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht begründet. Es noch nicht rechtskräftig.