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Luzerner Kriminalgericht schickt Menschenhändlerin ins Gefängnis

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Luzerner Kriminalgericht schickt Menschenhändlerin ins Gefängnis

5. Juli 2023, 23:59 Uhr
Der Saal des Kriminalgerichts Luzern, in dem am 13. Juni der Prozess gegen die mutmassliche Menschenhändlerin stattgefunden hatte. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Eine frühere Luzerner Bordellbetreiberin hat Menschenhändlern Frauen abgenommen und diese sexuell ausgebeutet. Das Kriminalgericht hat sie zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Wie vom Staatsanwalt beantragt, sprach das Gericht die 55-jährige Schweizerin mit thailändischen Wurzeln des Menschenhandels, der Zuhälterei, der Geldwäscherei und des Verstosses gegen die Ausländergesetzgebung schuldig. Es blieb nur wenig unter den Strafanträgen der Anklage.

Der Verteidiger hatte das Etablissement an der Baselstrasse, das die Beschuldigte vor rund zehn Jahren führte, als normales Bordell dargestellt. Die erwachsenen Frauen hätten gewusst, auf was sie sich einliessen, und auch in einem Bordell brauche es Regeln. Mit Menschenhandel habe seine Mandantin nichts zu tun gehabt.

Das am Mittwoch publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht begründet. Es noch nicht rechtskräftig.

Quelle: sda
veröffentlicht: 5. Juli 2023 23:59
aktualisiert: 5. Juli 2023 23:59
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