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Luzerner Kriminalgericht glaubt Ausreden eines Rasers nicht

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Luzerner Kriminalgericht glaubt Ausreden eines Rasers nicht

26. Juni 2024, 23:59 Uhr
Der Automobilist fuhr mit überhöhtem Tempo auch über einen Fussgängerstreifen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Autofahrer, der den Rasertatbestand um 1 km/h erfüllt hat, zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Erklärung des Beschuldigten, er sei unbewusst so schnell gefahren, folgte das Gericht nicht.

Das Kriminalgericht verurteilte den 36-jährigen Schweizer wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Die Strafe wird, bei einer Probezeit von vier Jahren, bedingt vollzogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung wurde angemeldet.

Der Autofahrer wurde im Juli 2021, kurz vor 5 Uhr, in Grosswangen innerorts mit einem Tempo von 107 km/h geblitzt. Nach Abzug der Toleranzmarge von 6 km/h verblieb eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h.

Die Messstelle befand sich 376 Meter nach der Tempo-50-Tafel. Auf diese folgte eine Verengung der Fahrbahn, welche die Lenker zum abbremsen bringen soll. Zudem gab es auf der Strecke einen Fussgängerstreifen.

Am Prozess äusserte sich der Beschuldigte nicht. Wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht, sagte er an der Verhandlung, dass er eine andere Person sei als der Beschuldigte und er deswegen keine Aussage machen könne.

Bei der Einvernahme hatte der Beschuldigte gemäss Urteil ausgesagt, dass er sich nicht erklären könne, wieso er so schnell gefahren sei. Da er die Strecke nicht so gut kenne, habe er sich wohl auf das Fahren konzentriert und die Tempo-50-Tafel nicht beachtet. Vermutlich habe er noch an Privates gedacht.

Diese Beteuerungen stufte das Gericht als «unglaubhaft» ein. Die dicht stehenden Gebäude, die Verengung der Fahrbahn durch eine Verkehrsinsel und der Fussgängerstreifen hätten ihm als geübten Autofahrer klar gemacht, dass er sich innerorts befunden habe, hiess es im Urteil.

Das Argument des Beschuldigten, dass er die Strecke nicht so gut kannte, konterte das Gericht mit dem Hinweis, dass in solche Fällen eine besondere Vorsicht geboten sei. Zudem wies es darauf hin, dass er mit über 100 km/h auch ausserorts, wo Tempo 80 gilt, «viel zu schnell» unterwegs gewesen sei.

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. Juni 2024 23:59
aktualisiert: 26. Juni 2024 23:59
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