News
International

Luzerner Kantonsrat kommt bei Härtefallgeldern Unternehmen entgegen

Kantonsrat LU

Luzerner Kantonsrat kommt bei Härtefallgeldern Unternehmen entgegen

10. September 2024, 09:15 Uhr
Eine Luzerner Altstadtbeiz am 27. Februar 2021: Restaurants mussten während der Coronapandemie eine Zeitlang geschlossen bleiben. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Kantonsrat hebt den Grundsatz, dass mit öffentlichen Geldern kein Gewinn erwirtschaftet werden solle, teilweise auf. Gewisse Unternehmen, die unter kantonalem Regime Covid-Härtefallgelder erhalten haben, sollen ihre damit erwirtschafteten Gewinne behalten können.

Der Kantonsrat hat am Dienstag eine als dringlich eingereichte Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak) mit 86 zu 27 Stimmen gutgeheissen. Dagegen votierten SP und Grüne. Die Regierung beantragte die Ablehnung der Forderung.

Die Motion verlangte, dass auf die Rückerstattung der À-fonds-perdu-Beiträge verzichtet wird, auf denen ein Hinweis auf die sogenannte bedingte Gewinnrückführung fehlte. Es handelt sich dabei vor allem um Auszahlungen vor dem 21. April 2021. Betroffen sind Betriebe mit einem Umsatz von unter 5 Millionen Franken.

«Keine Gewinne finanzieren»

Der Regierungsrat wies die Forderung zurück. Durch Steuergelder sollen keine Gewinne finanziert werden, erklärte er. Unternehmen, die Covid-19-Härtefallgelder erhalten hätten und in den Krisenjahren Gewinne machten, sollen deswegen die Gelder bis zur Höhe des erwirtschafteten Gewinns zurückzahlen.

Alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie Geld vom Bund oder vom Kanton erhalten haben, sollen gleich behandelt werden, sagte Regierungsrat Fabian Peter (FDP) im Parlament.

«Sturheit»

Wak-Sprecher Guido Müller (SVP) warf dem Regierungsrat «Sturheit» vor. Die von seiner Kommission ausgearbeitete Lösung sei ein «salomonischer Kompromiss».

Die Befürworter der Wak-Lösung aus den Reihen der Mitte, der SVP, der FDP und der GLP argumentierten vor allem damit, dass bei den Unternehmen das verlorene Vertrauen zurückgewonnen werden müsse. «À-fonds-perdu» heisse, «die Kohle ist verloren», sagte Wak-Sprecher Müller. Auf die Rückforderung müsse deswegen verzichtet werden.

«Kniefall»

SP und Grüne konnten dagegen nichts mit der Wak-Lösung anfangen. Diese sei kein Kompromiss, sondern ein Kniefall, sagte Marcel Budmiger (SP). Simone Brunner (SP) sagte, dass viele Unternehmen, die Gewinne erwirtschaftet haben, ihre Härtefallgelder bereits zurückbezahlt hätten. Nur wenige stellten sich quer, sagte sie.

Nach Angaben von Regierungsrat Peter geht es um insgesamt 23 Millionen Franken. 16 Millionen Franken entfallen auf den Bund, 7 Millionen Franken auf den Kanton Luzern.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. September 2024 09:15
aktualisiert: 10. September 2024 09:15
newsredaktion@sunshine.ch