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Luzerner Kantonsrat hält an Gottesbezug der Verfassung fest

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Luzerner Kantonsrat hält an Gottesbezug der Verfassung fest

30. Oktober 2023, 18:24 Uhr
Blick auf die Stadt Luzern. Seit 2007 nimmt die Kantonsverfassung auf Gott Bezug. Daran wird vorderhand nicht gerüttelt. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der bisherige Gottesbezug in der Präambel der Luzerner Kantonsverfassung bleibt. Der Kantonsrat hat zwei Motionen, welche den Gottesbezug abschaffen oder diesen relativeren wollten, am Montag abgelehnt.

Gemäss dem Wortlaut der Kantonsverfassung haben sich «die Luzernerinnen und Luzerner in Verantwortung vor Gott, gegenüber den Mitmenschen und der Natur» die Verfassung gegeben. Samuel Zbinden (Grüne) und Jörg Meyer (SP) halten diesen Gottesbezug, den die Luzerner Verfassung erst seit 2007 kennt, für nicht mehr zeitgemäss.

Zbinden verlangte eine Präambel, die ganz auf einen Gottesbezug verzichtet. Sie solle gegenüber allen Glaubensrichtungen und Religionsgemeinschaften neutral formuliert sei, sagte er.

Menschen nicht ausschliessen

Zbinden hatte, nachdem er seine Motion eingereicht hatte, viele Reaktionen erhalten. Er sagte, er habe unterschätzt, wie wichtig der Gottesbezug für einige Menschen sei. Der Staat müsse aber nicht Sachen in Verantwortung vor Gott tun, denn dies schliesse Menschen, die nicht an Gott glaubten, aus.

Dem Kantonsrat war Zbindens Vorschlag zu radikal. Unterstützung erhielt er nur aus seiner eigenen Fraktion, so dass die Motion mit 92 zu 7 Stimmen abgelehnt wurde.

Auf offenere Ohren stiess die Lösung von Kantonsrat Meyer. Dieser schlug eine Präambel vor, welche die Luzernerinnen und Luzerner anspricht, «die an Gott glauben oder ihre Werte aus anderen Quellen schöpfen».

Multireligiöse Gesellschaft

Meyer sagte, er möchte die christliche Herkunft der Gesellschaft würdigen, aber die Präambel breiter aufstellen. Eine Erweiterung über den herkömmlichen Gottesbezug sei für eine multireligiös gewordene Gesellschaft ein Gebot der Zeit.

Meyers Motion wurde von SP und Grünen unterstützt und scheiterte mit 76 zu 24 Stimmen. Sein Anliegen erhielt aber auch aus den Reihen der Bürgerlichen grundsätzliche Unterstützung.

Daniel Rüttimann (Mitte) sagte so, die heutige Präambel könne optimiert werden. Dazu sei es jetzt aber der falsche Zeitpunkt, das Thema müsse bei einer Totalrevision angegangen werden.

Auch SVP, FDP und GLP argumentierten, dass es unverhältnismässig wäre, die Verfassung nur wegen der Präambel zu ändern. Eine solche Änderung hätte ja nur einen symbolischen Effekt, sagte etwa Mario Cozzio, Sprecher der GLP-Fraktion.

Die bürgerlichen Fraktionen waren damit auf der Linie des Regierungsrats. Die Präambel sei keine Spielweise für aktuelle politische Befindlichkeiten, sagte Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP). Die Verfassung solle einen stabilen Bezugsrahmen bilden und nicht zu oft geändert werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. Oktober 2023 18:06
aktualisiert: 30. Oktober 2023 18:24
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