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Luzerner Geschäftsmann hat im Minutentakt Covid-Kredite erschlichen

Prozess

Luzerner Geschäftsmann hat im Minutentakt Covid-Kredite erschlichen

17. Januar 2025, 23:59 Uhr
Das Kriminalgericht des Kantons Luzern, das sich am Alpenquai befindet, hat einen mutmasslichen Fall eines Covid-Kredit-Betrug beurteilen müssen. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Kriminalgericht Luzern hat einen mutmasslichen Betrüger, der innerhalb von vier Monaten sieben Covid-Kredite beantragt hatte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 54 Jahre alte Italiener soll zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Das Gericht sprach den Mann des gewerbsmässigen Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung und Geldwäscherei schuldig. Es verurteilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten. Davon werden 22 Monate, bei einer Probezeit von drei Jahren, auf Bewährung ausgesetzt.

Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Es ist aber das erste Mal, dass er eine längere Freiheitsstrafe erhalten soll. Das Gericht hofft, dass diese ihre erzieherische Wirkung tun wird. Ein Teil der Strafe soll deswegen nur bedingt vollzogen werden.

Der Beschuldigte ist in Luzern geboren und lebte, bis auf zwei Jahre, ausschliesslich in der Schweiz. Dennoch sah das Gericht keinen Härtefall, der einen Verzicht auf die bei Betrug obligatorische Landesverweisung rechtfertigt. Der Beschuldigte sei wirtschaftlich nur schlecht in der Schweiz integriert, und seine Partnerin und zwei seiner drei Kinder lebten im Ausland, erklärte es.

Das am Freitag publizierte begründete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.

Drei Anträge in 20 Minuten

Der Geschäftsmann beantragte gemäss Urteil vom März bis Juli 2020 bei sieben Banken Covid-Kredite für seine angeblich durch die Pandemie in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen. Die ersten drei Anträge stellte er innerhalb von 20 Minuten.

Auf den Anträgen habe der Beschuldigte zu hohe Umsätze und Lohnsummen, falsche Rechtsformen oder Firmensitze angegeben, hiess es im Urteil. In Tat und Wahrheit seien die Unternehmen teilweise kaum oder gar nicht aktiv gewesen, oder sie seien schon vor dem Lockdown in Schwierigkeiten geraten.

Ein Architekturbüro, für das der Geschäftsmann einen Kredit wollte, hatte gemäss Anklageschrift noch nie einen Kunden, sondern bislang einzig einen Umbau für den Beschuldigten selbst durchgeführt. Von einem Restaurant, für das er Hilfe beantragte, war er weder Inhaber noch Betreiber, sondern er plante nur, dieses zu übernehmen.

Fünf der sieben Kreditanträge wurden genehmigt. Der Beschuldigte erhielt total 239'000 Franken ausbezahlt. Damit habe er aber nicht die Liquiditätsengpässe der Unternehmen beseitigt, sondern sein Leben finanziert, hiess es im Urteil. Mit einem Kredit habe er ein Planungsbüro gekauft, um für dieses einen weiteren Covid-Kredit zu beantragen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. Januar 2025 23:59
aktualisiert: 17. Januar 2025 23:59