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Luzern regelt Landerwerbsverfahren neu

Kantonsrat LU

Luzern regelt Landerwerbsverfahren neu

24. Oktober 2023, 14:20 Uhr
Für Infrastrukturbauten wie Strassen muss der Kanton oft Land von Privaten beanspruchen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Im Kanton Luzern sollen Grundeigentümer bei einem Landerwerbsverfahren früher einbezogen werden, Landwirte sollen bei Landabgaben zugunsten von Infrastrukturprojekten besser entschädigt werden. Der Kantonsrat hat am Dienstag entsprechende Gesetzesanpassungen nach erster Lesung mit 99 zu 4 Stimmen gutgeheissen.

Grundbesitzer sollen neu bereits vor der öffentlichen Auflage eines Strassen- oder Wasserbauprojekts einen Entwurf des Landerwerbsvertrags und der Entschädigungsregelung erhalten. Dies sei zeitgemäss, sagte Regierungsrat Fabian Peter (FDP) im Parlament. Es seien aber auch zusätzliche Verfahrensschritte nötig, es könnten aber auch bessere und einvernehmlichere Lösungen möglich werden.

Die Entschädigung für das Landwirtschaftsland wird zudem verdreifacht. Die Mehrkosten seien schwierig zu beziffern, sie dürften zwei bis neun Prozent betragen, sagte Peter.

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. Oktober 2023 14:20
aktualisiert: 24. Oktober 2023 14:20
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