Luzern erleichtert die Aufnahmebedingungen für Berufsmaturität
Diese Diversifizierung bewähre sich bereits in vielen anderen Kantonen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Eine Studie der PH Luzern bestätigte, dass diese Anpassung die Erfolgsaussichten der Lernenden nicht schmälerten. Die Anpassungen gelten ab dem laufenden Schuljahr.
Künftig also benötigen im Kanton Luzern Lernende aus der Sekundarschule, die sich für eine Lehre mit Berufsmaturität, die Fachmittelschule oder eine Mittelschule mit Berufsabschluss einen tieferen Notenwert, um prüfungsfrei aufgenommen zu werden.
Wer die Notenwerte für die prüfungsfreie Aufnahme nicht erzielt, kann weiterhin eine Aufnahmeprüfung absolvieren, wie es weiter heisst.