Lesbenorganisation begrüsst Strafbefehl gegen Kellnerin in Baden AG
«Was in Baden vorgefallen ist, ist keine Frage der Meinungsfreiheit, sondern eine Diskriminierung eines lesbischen Paares, die strafbar ist», wurde LOS-Co-Geschäftsleiterin Alessandra Widmer in einer Mitteilung vom Sonntag zitiert.
In Zeiten von wachsendem Unmut gegen die LGBTIQA+-Gemeinschaft sei es wichtig, dass Medien, Politik und Staat Haltung zeigten und sich auf die Seite von Betroffenen und ihren Rechten stellten, sagte Widmer. Die Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Queere, Asexuelle und andere.
Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte die Kellnerin Ende Februar zu einer Busse von 400 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken wegen Diskriminierung. Zudem muss sie die Prozess- und Anwaltskosten der betroffenen Frauen übernehmen.
Das lesbische Paar hatte in der Bar miteinander geredet, Händchen gehalten und sich geküsst. Die Kellnerin gab schliesslich dem Paar das bereits bezahlte Geld für ihre Getränke zurück und forderte es auf, das Lokal zu verlassen. Der Wirt sagte gemäss Medienberichten, das Paar habe sich anstössig verhalten.