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Landrat Uri verabschiedet Revision des kantonalen Polizeigesetzes

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Landrat Uri verabschiedet Revision des kantonalen Polizeigesetzes

4. Oktober 2023, 10:12 Uhr
Anlässlich der Oktober-Session tagt der Landrat Uri im Rathaus in Altdorf. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Urner Landrat hat drei Beschlüsse zuhanden der Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes verabschiedet. Dieses sieht unter anderem neue polizeiliche Mittel und Massnahmen sowie die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements vor.

Da polizeiliche Massnahmen immer ein Eingriff in die Grundrechte von Menschen darstellten, seien dafür gesetzliche Grundlagen erforderlich, hiess es in dem Bericht des Regierungsrats. Mit der Revision würden bestehende Bestimmungen an die aktuelle Rechtssprechung angepasst und neue Bestimmungen ins Polizeigesetz aufgenommen.

Anpassungen wurden zu den Themen Polizeigewahrsam, Kontaktverbot, Einsatz technischer Mittel und Durchsuchung vorgenommen. Dazu gibt es auch neue Bestimmungen für das Tragen von Bodycams, automatisierter Fahrzeugfahndung, Meldepflicht und Hanfanbau.

Bodycams und Fahrzeugfahndung

Mitte-Landrat Michael Arnold wollte an der Session vom Mittwoch wissen, ob sich der Bund an der automatisierten Fahrzeugfahndung finanziell beteilige. Dies verneinte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti (SP). Die Sicherheit sei Sache der Kantone. Wie hoch die Kosten für das System ausfielen, sei noch unklar. Die Kosten würden aber über das ordentliche Budget in den Landrat gebracht.

Landrätin und Polizistin Claudia Schuler (Mitte) plädierte für die Fahrzeugfahndung: «Für mich ist ein solches System unverzichtbar.» Für die Polizei sei dieses «unglaublich ressourcenschonend». Es gehe nicht darum Personen zu erfassen, die gerade unterwegs in die Ferien seien, sondern um schwere Delikte wie Entführungen.

Auch das Thema Hanfanbau gab zu Reden. FDP-Landrat Theophil Zurfluh forderte eine Streichung des Artikels zur Meldepflicht. Im Betäubungsmittelgesetz sei bereits alles vollumfänglich geregelt. Regierungsrat Moretti erklärte, dass eine Meldepflicht die Arbeit der Polizisten erleichtern würde. Auch würden so die Interessen der legalen Anbauer gestärkt.

Fachstelle für häusliche Gewalt

Mit der Revision möchte die Regierung des weiteren die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements (KBM) schaffen. Denn im Kanton Uri fehle gegenwärtig ein strukturiertes Vorgehen zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung möglicher Gewalttaten und Gefahren, wie es im Bericht hiess.

Mit dem KBM sollen auch die Themen häusliche Gewalt und Stalking abgedeckt werden. Der Kanton Uri verfüge noch über keine solche Fachstelle, so die Regierung. Hingegen viele andere Schweizer Kantone schon. Für die Fachstellen KBM und Häusliche Gewalt sollen 200 Stellenprozente geschaffen werden.

Stellenprozente «grosszügig bemessen»

Sämtliche Parteien sprachen sich für die Änderungen im Polizeigesetz aus. «Unseren Polizisten sollen zeitgemässe, praxistaugliche Kompetenzen gegeben werden», sagte Pascal Arnold als Stimme der SVP-Fraktion. Er wünsche sich jedoch «Augenmass» und «Verhältnismässigkeit».

SP und Grüne befürworten die Einführung eines Bedrohungsmanagements. Der Kanton Uri sei der letzte Kanton der Schweiz, der nun eine solche Stelle schaffe. FDP und Mitte sprachen sich ebenfalls für das Eintreten aus. Sie wiesen jedoch daraufhin, dass sie die 200 Stellenprozente für die neue Stelle als «grosszügig bemessen» erachten und dies zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden müsse.

SP-Landrätin Chiara Gisler forderte in einem Antrag auf eine zweite Lesung zu verzichten. Dieser wurde genehmigt. Die Teilrevision wurde mit 52 Ja- und 3-Nein Stimmen zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Oktober 2023 10:12
aktualisiert: 4. Oktober 2023 10:12
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