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Kraftwerkbetreiber Eglisau erhalten teilweise Wasserzins-Reduktion

Bundesverwaltungsgericht

Kraftwerkbetreiber Eglisau erhalten teilweise Wasserzins-Reduktion

6. September 2023, 11:30 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat ein Urteil zur Reduktion des Wasserzinses der Kraftwerks Eglisau-Glattfelden gefällt. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Kraftwerk Eglisau-Glattfelden AG muss für die Jahre 2008 bis 2011 weniger Wasserzins an den Bund abliefern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Reduktion gilt nur für die unvorgesehenen Produktionsausfälle während der Erneuerung und Erweiterung der Anlage.

Mit diesem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Kraftwerk Eglisau-Glattfelden AG abgewiesen, denn die Gesellschaft wollte auch für die vorhersehbaren Ausfälle eine Reduktion.

Das Kraftwerk ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Axpo Power. Der Bund hatte Ende 1998 eine Erhöhung des zu nutzenden Wassers von 400 Kubikmeter Wasser pro Sekunde auf 500 Kubikmeter bewilligt.

Der Ausbau sah vor, dass die bestehenden sieben Maschinengruppen vom Juli 2008 bis März 2012 umgebaut werden sollen. Dafür sollten sie jeweils 14 Monate ausser Betrieb genommen werden. Diese Zeit verlängerte sich jedoch wegen Verzögerungen um mehrere Monate.

1,6 Millionen Franken weniger

Entgegen der Sicht der Gesellschaft besteht für die vorhersehbaren Produktionsausfälle kein Anspruch auf eine Reduktion des Wasserzinses, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält. Bereits in seinem ersten Entscheid in diesem Fall im Jahr 2017 war es zu diesem Schluss gelangt.

Das Gericht hatte die Sache zur Berechnung der unvorhersehbaren Ausfälle ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zurückgewiesen. Die Reduktion beträgt somit rund 1,6 Millionen Franken. Die Wasserwerkbetreiber hatten zusätzliche 1,4 Millionen Franken gefordert.

Das Kraftwerk Eglisau-Glattfelden liegt auf dem Boden der Kantone Zürich und Schaffhausen sowie auf deutschem Staatsgebiet. Die vom Bund gewährte Konzession gilt bis Ende 2049. (Urteil A-3037/2022 vom 25.8.2023)

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. September 2023 11:30
aktualisiert: 6. September 2023 11:30