Kommission will Therapiehunde nicht von Hundesteuer befreien
So zum Beispiel Diabetikerwarnhunde, Signalhunde für Gehörlose, Epilepsiewarnhunde, Autismushunde oder Schlaganfallwarnhunde, wie es in der Mitteilung der Kommission vom Mittwoch heisst. Die Assistenzhunde ermöglichten Menschen ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe. So seien bereits die Blindenhunde von der Steuer befreit.
Dagegen würden Halterinnen und Halter von Therapiehunden für ihre Dienstleistungen - die Verbesserung des Wohlbefindens von Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen - entlohnt, schrieb die Gask. Bei Assistenzhunden sei dies nicht der Fall.
Die Gask hat sich deshalb einstimmig für eine Streichung der Therapiehunde aus der Gesetzesvorlage über das Halten von Hunden ausgesprochen. Damit folgt sie dem Vorschlag der Regierung nur teilweise. Das Geschäft ist im Luzerner Kantonsrat für die Juni-Session traktandiert.
Im Kanton Luzern sind bereits Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunde sowie für die Nachsuche spezialisierte Jagdhunde von der Hundesteuer befreit. Diese kostet jährlich 120 Franken.