Kommission schützt Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber
Die Berner Staatsanwaltschaft will die Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber aufheben und ein Strafverfahren gegen sie eröffnen. Angezeigt ist die Politikerin wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter Pmeda und Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist ohne Gegenantrag auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.
Mit 5 zu 4 Stimmen beschloss sie anschliessend, die Immunität von Prelicz-Huber nicht aufzuheben. Die Politikerin habe das Recht, auf Missstände hinzuweisen. Die institutionellen Interessen seien gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung höher zu gewichten.