Kantonsstrafgericht TI
Keine Ehrverletzungsdelikte an Tessiner Kantonsgericht nachweisbar
Am Tessiner Kantonsstrafgericht sind keine Ehrverletzungsdelikte nachweisbar. Der für die Untersuchung einer Anzeige an dem Gericht eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt stellt das Verfahren ein.
Die Voraussetzungen für die vermuteten Ehrverletzungsdelikte seien nicht gegeben, teilte am Mittwoch die Tessiner Kantonsregierung mit. Der ausserordentliche Staatsanwalt aus dem Kanton Graubünden war Mitte August von der Tessiner Regierung eingesetzt worden.
Grund für die Einsetzung war eine eingereichte Anzeige von zwei Richtern des kantonalen Strafgerichts gegen drei andere ordentliche Richter wegen mutmasslichen Ehrverletzungsdelikten.