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Kantonsgericht Luzern weist Beschwerden gegen Reuss-Projekt ab

Hochwasserschutz

Kantonsgericht Luzern weist Beschwerden gegen Reuss-Projekt ab

28. Februar 2024, 10:07 Uhr
Das Kantonsgericht Luzern hat das Hochwasserschutzprojekt an der Reuss gestützt. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Kanton Luzern hat beim Hochwasserschutzprojekt an der Reuss die Interessen von vier Grundeigentümern ausreichend berücksichtigt. Das Kantonsgericht hat deren Beschwerden deswegen abgewiesen, wie es am Mittwoch mitteilte.

Das Kantonsgericht kam gemäss der Mitteilung zum Schluss, dass das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz die privaten Interessen der Grundeigentümer am Erhalt des Landwirtschaftslands überwiege. Es stufte das Reussprojekt als angemessen und verhältnismässig ein.

Die Urteile zu den vier Beschwerden sind noch nicht rechtskräftig. Sie können beim Bundesgericht angefochten werden. Die Beschwerden von sechs Umweltverbänden sind dort bereits hängig, wie das Kantonsgericht mitteilte. Die Staatskanzlei teilte dazu mit, dass der Kanton sich «im Austausch» mit den Umweltverbänden befinde.

Enteignungen nötig

Die Enteignung landwirtschaftlicher Flächen und der Verlust an Fruchtfolgeflächen seien für den Hochwasserschutz zwingend notwendig, teilte das Kantonsgericht zu den Beschwerden der vier Grundeigentümer mit. Es liege in der Natur der Sache, dass das Projekt an den Flusslauf gebunden sei und deshalb nur ein beschränkter räumlicher Spielraum vorhanden sei.

Gemäss Gericht nimmt der Kanton genügend Rücksicht auf die Landwirtschaft. Die Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Existenz würden in der land- und forstwirtschaftlichen Begleitplanung und in der Zuteilung von Realersatz berücksichtigt, hiess es in der Mitteilung. Die Fruchtfolgeflächen gingen nicht verloren, sondern würden kompensiert.

Freizeit- und Erholungsflächen

Die im Rahmen des Reussprojekts vorgesehenen Waldrodungen seien für den Hochwasserschutz und die Revitalisierung notwendig, erklärte das Kantonsgericht. Dabei dürfe auch das Interesse an der Schaffung von Freizeit- und Erholungsflächen entlang der renaturierten Reuss mitberücksichtigt werden. Diese öffentlichen Interessen seien hier höher zu gewichten als jenes an der Walderhaltung.

Das Projekt berücksichtige folglich den wirksamen Hochwasserschutz, die Revitalisierung der Reuss und die Ökologie und die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümer, lautete das Fazit des Kantonsgerichts. Es trage den Schutz- und Lebensinteressen von Menschen, Tieren und Pflanzen und den wirtschaftlichen Anliegen Rechnung.

13 Kilometer lange Flussstrecke

Die Regierung hatte das teilweise umstrittene Projekt Ende Juni 2022 genehmigt. Es erstreckt sich über eine 13 Kilometer lange Strecke vom Seetalplatz in Emmenbrücke bis zur Grenze zum Kanton Zug in Honau. Bis es realisiert ist, dürfte es 2035 werden.

Die Projektierung wurde 2006 gestartet, ein Jahr nach dem Jahrhunderthochwasser. Dieses richtete in den Gebieten an der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken an. Der Kanton Luzern ordnete als Reaktion darauf Sofortmassnahmen an und initiierte im Auftrag des Kantonsrats das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss».

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. Februar 2024 09:21
aktualisiert: 28. Februar 2024 10:07
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