Kantone stellen Mängel bei ätherischen Ölen und Raumdüften fest
Insgesamt wurden bei 75 Prozent der Produkte Mängel festgestellt, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau am Mittwoch mitteilte. Dies betraf zum Teil die Kennzeichnung oder die Verpackung. Besonders häufig hätten die gesetzlich geforderten Gefahrensymbole gefehlt.
Die Fachstellen wiesen bei Insgesamt 27 Produkten den synthetischen Duftstoff Lilial nach. Zubereitungen mit einem Gehalt von über 0,3 Prozent Lilial können das Erbgut oder das Kind im Mutterleib schädigen. Der Verkauf solcher Produkte an Privatpersonen ist daher verboten, wie das DGS schreibt.
In Zimtblatt- und Muskatnussöl sei oft Safrol enthalten, aber häufig nicht explizit als Inhaltsstoff deklariert. Produkte mit einem Gehalt von über 0,1 Prozent Safrol gelten als krebserregend und dürfen daher nicht an Privatpersonen verkauft werden. 23 Produkte überschritten den Grenzwert und wurden aus dem Verkehr genommen.
Bewusstsein für Gefahren fehlt
Weil viele Produkte aus natürlichen Quellen stammten, fehle oft das Bewusstsein für mögliche Gefahren, schreibt das DGS. Ätherische Öle und Raumdüfte könnten die Haut, die Augen und die Schleimhäute bei direktem Kontakt reizen oder allergische Reaktionen hervorrufen.
Deshalb müssten viele davon nach Chemikalienrecht mit entsprechenden Gefahrenhinweisen und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Weiter fehlten zum Teil die in gewissen Fällen vorgeschriebenen, kindersicheren Verschlüsse.