Kanton Schwyz will Gesetzesgrundlage für Gebühren schaffen
Wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte, reagierte der Regierungsrat damit auf ein Bundesgerichtsurteil. Dieses stellte fest, dass die Gemeinde Reichenburg SZ keine genügende gesetzliche Grundlage habe, um Gebühren für das Langzeitparkieren zu erheben. Für die Erhebung einer Gebühr für das Kurzzeitparkieren genügt dagegen ein Beschluss des Gemeinderates.
Grund für die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen ist, dass das Kurzzeitparkieren als «schlichter Gemeingebrauch» und das Langzeitparkieren als «gesteigerter Gemeingebrauch» gilt. Die Gemeinden haben zwar auf das Urteil reagiert. Es sei aber nicht immer klar, wo die Grenze zwischen Kurz- und Langzeitparkieren liege, erklärte der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft.
Mit einer Auffangregelung soll diese Rechtsunsicherheit beseitigt werden. Dabei geht es nicht nur um Parkgebühren, sondern es soll vielmehr auch die Rechtssicherheit bezüglich weiterer Gebühren verbessert werden.
Geregelt werden sollen im Finanzhaushaltsgesetz Verwaltungs-, Benützungs- und Konzessionsgebühren sowie die Kriterien, die bei der Gebührenfestlegung gelten. Der Regierungsrat sowie die Bezirks- und Gemeinderäte sollen ermächtigt werden, Gebühren in Gebührentarifen zu regeln. Mit der Vorlage würden keine neuen Gebühren eingeführt oder Gebührentarife angepasst, teilte die Staatskanzlei mit.