Kanton Schwyz sichert Beiträge zur Sanierung von Schiessanlagen
Die Fristverlängerung sei nötig, da sich auf Bundesebene eine entsprechende Motion verzögere, teilte die Staatskanzlei Schwyz am Donnerstag mit. Die Motion beabsichtige eine Rückkehr zum Beitragssystem von vor 2009.
Konkret forderte die Motion, dass vom Bund wieder 40 Prozent der Sanierungskosten pro Scheibe vergütet werden und nicht mehr pauschal 8000 Franken. Besonders kleine Schiessanlagen würden davon profitieren, so die Staatskanzlei.
Die Angelegenheit erfordere ein «rasches Handeln», schrieb die Regierung in ihrem Bericht an den Kantonsrat. Deshalb beabsichtigt sie, eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz in zwei Etappen.
In einer ersten Etappe will der Regierungsrat die bisher definitiv notwendigen Änderungen vollziehen. Die zweite Etappe soll erfolgen, wenn auf Bundesebene die Revision des Umweltschutzgesetzes erfolgt ist. Dies werde nicht vor Mitte 2025 der Fall sein.
Die erste Etappe sieht neben der Fristverlängerung bei den Schiessanlagen auch vor, den Gemeinden bei der Erhebung von Abfallgebühren einen grösseren Gestaltungsspielraum zu geben. Die bisher vorgeschriebene Grund- und Mengengebühr soll aus dem Gesetz gestrichen werden. Neu sollen die Gemeinden und Bezirke über die Art und den Umfang der Gebührenerhebung entscheiden.