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Kanton Luzern sieht bei Wohnraumförderung Gemeinden in der Pflicht

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Kanton Luzern sieht bei Wohnraumförderung Gemeinden in der Pflicht

2. Oktober 2023, 10:01 Uhr
Wohnsiedlungen im Stadtluzerner Tribschenquartier (Archivaufname)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Wohnbauförderung ist im Kanton Luzern vor allem Sache der Gemeinden. Dies hat der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Gian Waldvogel (Grüne) festgehalten. Er anerkannte aber, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannter sei als auch schon.

Das Planungs- und Baugesetz räume den Gemeinden Kompetenzen sowie Gestaltungs- und Förderungsmöglichkeiten ein, um den Bau von Wohnungen zu unterstützen, erklärte der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort zur Interpellation. Darin wurde die Frage gestellt, wie der Regierungsrat den genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern könne.

Der Kanton verfügt gemäss Regierungsrat nur über sehr wenige eigene Wohnungen und nur über wenig Wohnbauland. Seine Möglichkeiten seien eingeschränkt, erklärte der Regierungsrat. Wo möglich unterstütze er aber den gemeinnützigen Wohnungsbau, indem er Bauland dafür abgebe, so etwa in Ebikon oder auf dem Seetalplatz in Emmenbrücke.

Der Regierungsrat erklärte ferner, dass Luzern, im Vergleich mit den anderen Kantonen, über sehr viele Genossenschaftswohnungen verfüge. Nur in Basel-Stadt und Zürich liege der Anteil noch höher. Weitere Fördermassnahmen durch den Kanton erachte er deswegen als unnötig.

Der Regierungsrat anerkannte aber, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt angespannter sei als noch vor wenigen Jahren. In der zweiten Jahreshälfte 2023 finde ein runder Tisch zum Thema statt. Der Kanton werde daran teilnehmen, den Lead aber nicht übernehmen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Oktober 2023 10:01
aktualisiert: 2. Oktober 2023 10:01
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