Gesundheitsschutz
Kanton Luzern kontrolliert ab 2025 Solarien
Solarien im Kanton Luzern werden ab 2025 auf die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften kontrolliert. Der Regierungsrat hat die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz damit beauftragt.
Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung angepasst. Die Änderung, die auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, sieht zudem vor, dass der Betrieb von Solarien der Dienststelle gemeldet werden müssen.
Für den Strahlenschutz ist grundsätzlich die Dienststelle Umwelt und Energie zuständig. Weil die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz über das nötige Wissen verfüge und die notwendige Erfahrung für derartige Kontrollen habe, sei ihr diese Aufgabe zugewiesen worden, teilte die Staatskanzlei mit.