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Kanton Luzern erteilt drei Arztpraxen keine Bewilligung

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Kanton Luzern erteilt drei Arztpraxen keine Bewilligung

4. Juli 2023, 16:58 Uhr
Im Kanton Luzern dürfen drei Arztpraxen nicht mehr weiter in Betrieb sein. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Kanton Luzern erteilt drei bestehenden Hausarztpraxen keine Betriebsbewilligung. Die Surenweidpraxis in Oberkirch, das Ärztezentrum Triengen und das Ärztezentrum Napf in Hergiswil müssen demnach bis am 30. September 2023 schliessen.

Gemäss einer Mitteilung der Dienststelle Gesundheit und Sport vom Dienstag erfüllen die Betreiber der Praxen die erforderlichen Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung nicht.

Gleichzeitig wurde betont, dass die in den Praxen angestellten Ärztinnen und Ärzte aber über die erforderliche Berufsausübungsbewilligung verfügten. Eine Gefährdung der Patientinnen und Patienten habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Der Kanton Luzern hatte per 1. Januar 2021 eine Betriebsbewilligungspflicht für Arztpraxen eingeführt. Dank dieser sollen nicht nur fehlbare Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Inhaber oder Betreibergesellschaften aufsichtsrechtlich belangt werden können.

«Eingehend geprüft»

Für bereits bestehende Praxen wie in in Oberkirch, Triengen und Hergiswil bestand eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die drei Praxen gehören zwei Holdings, die demselben Unternehmer gehören. Die drei Gesuche um Betriebsbewilligungen seien «eingehend geprüft» und abgelehnt worden, teilte die Dienststelle Gesundheit und Sport mit.

Dienststellenleiter David Dürr sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, es sei bei der Prüfung um die Vertrauenswürdigkeit des Gesuchstellers gegangen. So seien etwa der Betreibungsregisterauszug oder die wirtschaftliche Situation angeschaut worden.

Die Nichterteilung der Betriebsbewilligung ist noch nicht rechtskräftig. Es könne gegen jede einzelne Verfügung Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden, teilte die Dienststelle mit.

Die drei Praxen, welche gemäss Dürr bereits jetzt keine Patientinnen und Patienten mehr behandeln, müssen bis spätestens 30. September schliessen. Die Frist soll ermöglichen, dass der Zugang der Patientinnen und Patienten zu ihren Dokumentationen wie etwa Krankenakten oder Röntgenbilder gewährleistet ist.

Die Dienststelle Gesundheit und Sport wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Auslegeordnung zum Fall machen und allfällige Sanktionen prüfen, wie Dürr sagte.

Eine vierte Praxis, nämlich das Ärztezentrum Neuenkirch, welche dem selben Unternehmer gehört, ist seit dem 1. Mai 2023 geschlossen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Juli 2023 13:49
aktualisiert: 4. Juli 2023 16:58
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