In Zug sollen auch beeinträchtigte Menschen abstimmen dürfen
Mit der Vorlage setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments um. Konkret geht es um Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Die Zuger Kantonsverfassung schliesst diese Personen vom Stimm- und Wahlrecht aus. Es seien die einzigen volljährigen Personen, die im Kanton Zug von den politischen Rechten ausgeschlossen würden, erklärte der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft.
Eine solche Regelung werde von der Gesellschaft heute als stossend betrachtet, erklärte der Regierungsrat. Der Entzug von politischen Rechten sei eine «schwerwiegende Einschränkung der Rechte der Betroffenen».
Zur politischen Meinungsbildung fähig
Der Regierungsrat weist auch darauf hin, dass mit der Anordnung einer umfassenden Beistandsschaft nicht geprüft werde, ob jemand fähig sei, das Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Dessen automatischer Entzug werde somit an ein sachfremdes Kriterium geknüpft. Menschen unter Beistandschaft könnten durchaus zu einer politischen Meinungsbildung fähig seien.
Im Kanton Zug standen gemäss der Vernehmlassungsbotschaft 2022 acht Erwachsene unter einer umfassenden Beistandschaft. Von 2013 bis 2020 wurden zudem 85 Vorsorgeaufträge validiert. Obwohl es aktuell nur um wenige Fälle gehe, sei die Nichtgewährung politischer Rechte in einer Demokratie bereits in einem Fall problematisch, erklärte der Regierungsrat.
Mit der geplanten Verfassungs- und Gesetzesrevision soll der heutige Ausschlussgrund ersatzlos gestrichen werden. Die Alternative dazu, eine Einzelfallprüfung, lehnte der Regierungsrat ab. Diese würde gegen die Behindertenrechtskonvention der UNO verstossen und wäre aufwendig, führte er an.
Dass Personen, die allenfalls die Bedeutung und Auswirkungen politischer Entscheide nicht verstehen, abstimmen und wählen dürfen, ist gemäss Regierungsrat hinzunehmen. Bei jeder Abstimmung gebe es Personen, die ihre Entscheide nicht hinlänglich informiert fällten. «Dies gehört zum Wesen einer Demokratie.»
Neu sollen Menschen, die unter einer umfassenden Beistandsschaft stehen oder oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, nicht nur abstimmen und wählen dürfen, sondern sie dürfen auch gewählt werden. Es liege in der Verantwortung der wahlberechtigten Zugerinnen und Zuger, die Amtsfähigkeit einer Person zu beurteilen, erklärte der Regierungsrat hierzu.
Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Juli 2024.