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Im Kanton Zug soll die Mehrwertabgabe bei 20 Prozent bleiben

Kantonsrat ZG

Im Kanton Zug soll die Mehrwertabgabe bei 20 Prozent bleiben

29. August 2024, 11:07 Uhr
In Rotkreuz ZG ist in den letzten Jahren viel gebaut worden. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Gewinnt im Kanton Zug ein Grundstück durch eine Einzonung an Wert, soll weiterhin eine Abgabe auf dem Mehrwert in der Höhe von 20 Prozent fällig werden. Der Kantonsrat hat sich gegen die «Mehrwert-Initiative» ausgesprochen, die eine Erhöhung auf 30 Prozent fordert.

Der Kantonsrat folgte damit am Donnerstag mit 53 zu 17 Stimmen dem Regierungsrat. Regierung und Parlament wollen der von der Linken lancierten Initiative aber einen Gegenvorschlag gegenüber stellen. Die Schlussabstimmung dazu findet nach der zweiten Lesung statt.

Im Gegenvorschlag geht es, neben dem Festhalten an einer Mehrwertabgabe von 20 Prozent bei Einzonungen, um die Wertgewinne, welche durch Umzonungen, Aufzonungen oder Bebauungspläne generiert werden. Das Parlament entschied sich mit 34 zu 32 Stimmen dafür, die Gemeinden neu zu verpflichten, in diesen Fällen eine Mehrwertabgabe zu verlangen.

Der Satz wurde dabei auf 20 Prozent festgelegt. Dieser wird auf dem um 1,5 Millionen Franken reduzierten Bodenmehrwert erhoben. Die SP hatte sich vergeblich für einen Satz von 30 Prozent und einen Abzug von nur 0,5 Millionen Franken eingesetzt.

Regierung unterliegt

Der Regierungsrat und eine knappe Ratsminderheit lehnten eine Verpflichtung der Gemeinden für eine Mehrwertabgabe bei Umzonungen, Aufzonungen oder Bebauungsplänen ab. Sie machten sich vergeblich für eine «Kann-Formulierung» stark. Baudirektor Florian Weber (FDP) begründete diese Haltung vor allem mit der Gemeindeautonomie.

Kantonsrätin Barbara Gysel (SP) sagte namens der Initianten, dass die zentrale Idee der Mehrwert-Initiative die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbau sei. «Die Initiative ist keine Finanzvorlage», sagte sie. Erschwingliche Wohnungen seien wichtig, damit der Kanton Zug als Standort attraktiv bleibe.

Das Parlament entschied sich im Gegenvorschlag für eine relativ unverbindliche Formulierung zur Förderung von günstigen Wohnungen. Einnahmen aus der Mehrwertabgabe, die nicht für die Entschädigung von Rückzonungen verwendet werden, sollen demnach für «raumplanerische Massnahmen» eingesetzt werden. Darunter fällt «prioritär die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus.» Die Initiative will mindestens die Hälfte dieser Mittel dafür reservieren.

Quelle: sda
veröffentlicht: 29. August 2024 11:07
aktualisiert: 29. August 2024 11:07