Grüne reichen Abstimmungsbeschwerde zum Frauenrentenalter ein
Die Grünen würden die Abstimmungsbeschwerde vermutlich in je einem Kanton in der Romandie (Genf) und in der Deutschschweiz (Zürich) einreichen, erklärte Generalsekretärin Rahel Estermann der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch. Die Beschwerde wird von Privatpersonen im Namen der Grünen eingereicht. Die Partei sei bereit, diese bis ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Estermann bestätigte damit entsprechende Informationen der Tamedia-Zeitungen. Der definitive Entscheid der Partei sei am Mittwoch erfolgt, sagte Estermann weiter. Die Grünen rechneten sich gute Chancen aus, dass die Beschwerde erfolgreich sei.
Gravierende Berechnungsfehler
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die AHV-Ausgaben aufgrund von zwei fehlerhaften Formeln im Berechnungsprogramm ab 2019 zu hoch berechnet, wie am Dienstag bekannt geworden war. Ab 2027 liegt die Überschätzung bei 500 Millionen Franken. 2028 dürften die effektiven Ausgaben 1 Milliarde Franken tiefer ausfallen. 2030 wird die Differenz 2 Milliarden Franken betragen und 2033 bereits 4 Milliarden Franken. Bisher ging man bis 2033 von einem Umlagedefizit von über 7 Milliarden Franken aus.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Grünen und die SP Frauen stellten in der Folge die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre infrage. Sie forderten bereits am Dienstag teilweise eine Wiederholung der Abstimmung.
Die damalige Vorlage wurde letztlich nur von einer hauchdünnen Mehrheit der Stimmenden (50,5 Prozent) angenommen. Die falschen Prognosen waren nach Ansicht von Gewerkschaften und linken Parteien ausschlaggebend dafür, dass die Bevölkerung der Erhöhung des Frauenrentenalters zugestimmt hatte.
SP Frauen entscheiden am Donnerstag
Die SP Frauen wollen an einer Sitzung am Donnerstag eine Wahlbeschwerde inhaltlich diskutieren und einen Entscheid über eine Abstimmungsbeschwerde fällen, wie Tamara Funiciello, Co-Präsidentin der SP-Frauen, am Mittwoch auf Anfrage erklärte.
Rechtsexperten schätzten die Chancen einer Beschwerde zuletzt unterschiedlich ein.