Gericht muss in Vergewaltigungsprozess Medien nicht ausschliessen
Die dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Taten fallen in die Zeit zwischen Dezember 2017 und Dezember 2019. Er war während eines Teils der mutmasslichen Delikte minderjährig, weshalb der erstinstanzliche Prozess vor dem Jugendgericht des Bezirks Winterthur stattfand.
Das Bundesgericht führt in einem am Donnerstag publizierten Urteil aus, es sei nicht ersichtlich, inwiefern die Zulassung von Gerichtsberichterstattern den Interessen des Beschwerdeführers zuwiderlaufen würden. Dieser sei seit mehr als fünf Jahren volljährig.
Wie bereits bei der erstinstanzlichen Verhandlung würden den Journalisten strenge Auflagen zur Wahrung der Anonymität des Angeklagten gemacht. Zudem seien sie nur während der Einvernahmen der beschuldigten Person zur Sache und zur Urteilseröffnung zugelassen.