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Geplante Neuregelung zu Mindestlöhnen verärgert Linke und Kantone

Arbeitsrecht

Geplante Neuregelung zu Mindestlöhnen verärgert Linke und Kantone

3. Mai 2024, 09:30 Uhr
Die Stimmenden in Basel-Stadt votierten 2021 für einen Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Breite Kreise wollen Bestimmungen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen keinen Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen einräumen. Nebst der Linken halten auch die Kantone wenig von dem Plan des Parlaments. Dies zeigen die Antworten aus der Vernehmlassung.

Hintergrund ist eine Motion des Obwaldner Mitte-Ständerats Erich Ettlin, die National- und Ständerat im Jahr 2022 guthiessen. Der Bundesrat musste nach dem Parlamentsentscheid gegen seinen Willen einen Umsetzungsvorschlag machen. Er empfiehlt diesen allerdings zur Ablehnung. Die Vorlage verstösst seiner Meinung nach gegen mehrere Grundprinzipien der Schweizer Rechtsordnung.

Die Konsultation zur geplanten Gesetzesänderung endete am 1. Mai. SP, Grüne und Gewerkschaften sprechen in ihren Vernehmlassungsantworten von einem Angriff auf die direkte Demokratie und den Föderalismus. Auch die Kantone lehnen die Vorlage ab. Sie sehen darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Kompetenzen.

Unterstützung erhält der Vorschlag von der FDP und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband. Diese vertreten die Ansicht, die Sozialpartnerschaft solle vor politischen Eingriffen geschützt werden. Auch die SVP unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Die Mitte nahm an der Vernehmlassung nicht teil, ist nach Aussage einer Sprecherin aber mehrheitlich für die Neuregelung.

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. Mai 2024 09:30
aktualisiert: 3. Mai 2024 09:30