Gefahrenfreie Altlasten dürfen neu an alten Standort zurück
Unter den bisherigen rechtlichen Bestimmungen mussten bei gewissen Sanierungen grosse Materialmengen in Entsorgungsanlagen transportiert, dort behandelt und schliesslich an einen anderen Ort gebracht oder ins Ausland exportiert werden. Dies, obwohl sie am ursprünglichen Standort nach einer allfälligen Behandlung keine Umweltgefährdung mehr dargestellt hätten, teilte der Bundesrat mit.
Ab dem 1. Juni wird es bei grossen Saierungsvorhaben mit Zustimmung des Bundes möglich sein, solches Aushubmaterial am Sanierungsstandort wieder einzubauen. Ein erneuter Sanierungsbedarf müsse aber ausgeschlossen werden können und der betroffene Standort langfristig überwacht werden.
In der Schweiz gibt es laut dem Bundesrat rund 38'000 Standorte mit umweltgefährdenden Stoffen.