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Gefängnis und Verwahrung für Hauptangeklagten in Genfer Mordfall

Prozess

Gefängnis und Verwahrung für Hauptangeklagten in Genfer Mordfall

25. September 2024, 19:59 Uhr
Verwahrung für den Mörder eines 22-Jährigen in Genf: Tatort in der Tiefgarage im Stadtteil Charmilles. (Archivbild)
© KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
Das Genfer Kriminalgericht hat am Mittwoch den Hauptangeklagten wegen Mordes in einer Tiefgarage im Charmilles-Quartier zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

Der heute 23-Jährige hatte im Januar 2019 in einer Tiefgarage einen 22-jährigen Portugiesen mit einem Messerstich ins Herz getötet. Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es sah von der Maximalstrafe von 20 Jahren ab, weil es die Strafe als Zusatz zu einer vom Jugendgericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 38 Monaten aussprach.

Zum Mord kam es nach dem Verweis aus einem Nachtklub. Der Verurteilte und Mittäter suchten daraufhin Streit. Gemäss dem Staatsanwalt leidet der Mörder an Amnesie. Die Nebenkläger bezweifelten das und verwiesen auf dessen Gefährlichkeit. Die Verteidigung kündigte Berufung an.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. September 2024 19:59
aktualisiert: 25. September 2024 19:59