EU-Einigung: Neue Schuldenregeln sind beschlussreif
Das teilte die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft mit. Die Pläne sehen insbesondere vor, dass bei EU-Zielvorgaben für den Abbau von zu hohen Defiziten und Schuldenständen die individuelle Situation von Ländern stärker als bislang berücksichtigt wird. Zugleich soll es für hoch verschuldete Länder klare Mindestanforderungen für die Rückführung von Schuldenstandsquoten geben. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten hatten sich darauf bereits Ende des vergangenen Jahres geeinigt - danach waren jetzt allerdings noch Verhandlungen mit dem Europaparlament notwendig.
Grundsätzlich gibt es in der EU die Regel, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Zudem gilt es, das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten.
Bisheriges Regelwerk zu kompliziert und streng
Das bisherige Regelwerk zur Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben sahen Kritiker allerdings seit langem als zu kompliziert und zu streng an. Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde es dann zuletzt sogar ganz ausgesetzt. Vor allem 2020 lagen die Defizite fast in allen EU-Ländern deutlich über der 3-Prozent-Marke.
Grundlage der nun getroffenen Einigung waren Reformvorschläge der EU-Kommission, die allerdings vor allem von der deutschen Regierung als zu weitreichende Aufweichung des sogenannten Stabilitätspakts kritisiert worden waren. Die Regierungen der EU-Staaten verständigten sich deswegen nach monatelangen Verhandlungen auf etliche Veränderungen, die unter anderem die Mindestanforderungen für die Rückführung von Schuldenstandsquoten umfassen.
Bei Verstoss ist jährliche Verbesserung nötig
Vorgesehen bleibt weiterhin, dass Staaten bei einem Verstoss gegen die 3-Prozent-Defizitgrenze eine jährliche strukturelle Verbesserung von mindestens 0,5 Prozent des BIP erreichen sollen. Gegner von sehr strengen Regeln setzten allerdings durch, dass die für die Aufsicht zuständige EU-Kommission in einem Übergangszeitraum bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen kann.
Damit die Reform des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakts in Kraft treten kann, muss die Einigung jetzt noch vom EU-Ministerrat und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. In der Regel ist dies nur eine Formsache.
«Die neuen Regeln werden dazu beitragen, ausgewogene und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen zu erreichen, Strukturreformen durchzuführen und Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zu fördern», teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft zu der Einigung mit.