«Der Landbote» muss 450 Franken für Schwärzungen bezahlen
Im letzten Herbst hatte der Winterthurer Stadtrat einen Untersuchungsbericht vorgestellt, in dem es um die Gründe für zwei Suizide innerhalb des Polizeikorps ging. Der Stadtrat stellte den Bericht zwar den Medien vor, wollte ihn aber nicht herausgeben.
Der «Landbote» verlangte daraufhin gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einblick in den 95-seitigen Bericht und erhielt Recht. Der Bezirksrat verknurrte den Stadtrat dazu, den Bericht über hierarchische Führungskultur und Mobbing herauszugeben.
Der «Landbote» erhielt darauf den Bericht ausgehändigt. Er enthielt zahlreiche geschwärzte Stellen, um Personen zu schützen. Für diese Anonymisierungen verrechnete die Stadt der Zeitung nun 450 Franken, wie diese am Freitag in ihrem Artikel zum Bericht schrieb.
Grundsätzlich sollte der Informationszugang kostenlos sein, so will es das Öffentlichkeitsgesetz. Nur wenn die Bearbeitung des Gesuchs «mit erheblichem Aufwand» verbunden ist und «in keinem vertretbaren Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht», kann die Behörde eine «angemessene Gebühr» verlangen.