Bundesrat will mehr Berichterstattungspflicht zu Nachhaltigkeit
Am Freitag legte der Bundesrat Eckwerte für eine geplante Vorlage fest. Künftig sollen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption berichten müssen. Ebenso sollen sie über Massnahmen dagegen Rechenschaft ablegen.
Die Schwelle von 250 Mitarbeitenden gilt bereits in der EU. In der Schweiz sind heute Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden zur Berichterstattung verpflichtet. Die Berichterstattungspflicht beschloss das Parlament als Gegenvorschlag zur 2020 abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative.
Eine Vernehmlassungsvorlage für die Verschärfung will der Bundesrat bis Juli 2024 vorlegen.