Bundesrat verabschiedet leicht abgeänderte Vorlage für Hamas-Verbot
Nach der Vernehmlassung präzisierte der Bundesrat die Voraussetzungen für ein Verbot von mit der Hamas verwandten Organisationen in der Botschaft, wie er mitteilte. Als «verwandt» gelten terroristische Organisationen oder Gruppierungen, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit deren Zielsetzung, Führungspersonen oder Mitteln übereinstimmen.
Sie sind nur dann verboten, wenn der Bundesrat die besondere Nähe zur Hamas darlegt. Bevor der Bundesrat mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen verbietet, muss er die für die Sicherheitspolitik zuständigen Kommissionen des Parlaments konsultieren.
Es besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen ein Verbot einer verwandten Organisation oder Gruppierungen zu erheben.