Bundesrat schlägt Varianten für Finanzierung der 13. AHV-Rente vor
Die von Gewerkschaften lancierte Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente nahmen Volk und Stände am 3. März an, mit deutlichem Mehr. Die Erhöhung wird nach Angaben des Bundesrates vom Mittwoch im Jahr der Einführung 4,2 Milliarden Franken kosten. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden Franken sein.
Für die Finanzierung der Mehrkosten hat der Bundesrat nun Eckwerte festgelegt. Er schlägt zwei Varianten vor: Die erste ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0,8 Prozentpunkte. Die zweite ist eine Kombination von um 0,5 Prozentpunkte erhöhte Lohnbeiträge und der um 0,4 Prozentpunkte erhöhten Mehrwertsteuer.
Weniger Geld vom Bund
Den Bundesbeitrag an die AHV will der Bundesrat senken. Trägt der Bund derzeit 20,2 Prozent der Kosten der AHV, sollen es nach seinen Plänen ab 2026 und bis zum Inkrafttreten der nächsten grossen AHV-Reform noch 18,7 Prozent sein.
Mit dem heutigen Bundesbeitrag müsste der Bund bei Einführung der 13. Rente 2026 zusätzliche 840 Millionen Franken an Kosten tragen - etwa ein Fünftel der Mehrkosten von 4,2 Milliarden Franken. Mit dem tieferen Anteil wären diese Kosten tiefer.
Um den tieferen Bundesbeitrag an die AHV zu kompensieren, schlägt der Bundesrat wiederum zwei Varianten vor: Die erste sieht vor, das Geld dem AHV-Fonds zu entnehmen.
Die zweite Variante will mehr Einnahmen: Entweder werden die Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte erhöht oder aber die Lohnbeiträge steigen um 0,1 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,2 Prozentpunkte. Dieses Geld soll an die AHV gehen und dafür sorgen, dass der AHV-Fonds nicht zusätzlich belastet wird.
«Dreizehnter» einmal pro Jahr
Der Bundesrat will den «Dreizehnten» der AHV einmal pro Jahr auszahlen und nicht als Zuschlag auf die zwölf Monatsrenten. Damit könne dem Willen des Volkes am besten entsprochen werden, schrieb er. Der Zuschlag entspricht einer Erhöhung der jetzigen AHV-Jahresrenten um rund 8,3 Prozent.
Das zuständige Departement des Innern hat den Auftrag erhalten, bis im kommenden Sommer eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bis im Herbst 2024 soll dann die Botschaft bereitliegen, sodass die Räte danach entscheiden können.