Bundesrat plädiert für Reform der Finanzierung im Gesundheitswesen
Mit der Vorlage für die einheitliche Finanzierung von ambulant und stationär erbrachten Leistungen (Efas) soll ein Anreiz für die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen geschaffen werden. Finanzielle Fehlanreize sollen beseitigt werden, teilte die Bundesrätin mit.
Heute werden stationäre Behandlungen von Kantonen und Krankenkassen bezahlt, ambulante Behandlungen nur von Krankenkassen. Efas sieht vor, dass Kantone und Krankenkassen die Kosten für Gesundheitsleistungen immer gleich aufteilen: Bis zu 73, Prozent sollen die Kassen aus Prämiengeldern bezahlen, mindestens 26,9 Prozent die Kantone.
Ein Komitee aus Gewerkschaftskreisen hatte das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Bundesrat, Parlament und Kantone empfehlen ein Ja. Abgestimmt wird am 24. November.