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Bundesrat pfeift Kanton Genf bei Elternurlaub zurück

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Bundesrat pfeift Kanton Genf bei Elternurlaub zurück

22. Mai 2024, 11:24 Uhr
Genf darf nach Ansicht des Bundesrates einen 24-wöchigen Elternurlaub nicht einführen. Er beantragt dem Parlament, die entsprechende Verfassungsänderung in Genf nicht zu genehmigen. (Themenbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung sei nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament.

Derweil hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die eine umfassende Elternschaftsversicherung in allen Kantonen künftig erlauben würde, wie es in der Mitteilung hiess. Falls das Erwerbsersatzgesetz dereinst in diesem Sinne geändert würde, werde der Bundesrat die Gewährleistung der umfassenden Genfer Elternschaftsversicherung beantragen.

Am 18. Juni 2023 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Initiative für einen 24-wöchigen Elternurlaub angenommen. Konkret soll die bestehende 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um acht Wochen zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters ergänzt werden.

«Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird», schrieb der Bundesrat.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Mai 2024 11:24
aktualisiert: 22. Mai 2024 11:24