Bundesrat leitet erste Nahost-Tranche an Kommissionen weiter
Mit der Weiterleitung an die Kommissionen folgt die Landesregierung einem Entscheid der eidgenössischen Räte vom Dezember. Demnach erfolgen die Auszahlungen für die humanitäre Hilfe im Nahen Osten in Tranchen und nach Konsultation.
Die erste Tranche von 56,2 Millionen legt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Kommissionen vor. Die Mittel sind für das besetzte palästinensische Gebiet, Israel, Irak, Jordanien, Libanon und Syrien vorgesehen.
Gedacht ist das Geld für Organisationen aus der Schweiz wie etwa das Schweizerische Rote Kreuz, Terre des Hommes oder Caritas. Hinzu kommen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Uno-Organisationen sowie internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen (Save the Children und andere).