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Bundesrat erkennt Lücken in der Bankenregulierung und will handeln

Bankenregulierung

Bundesrat erkennt Lücken in der Bankenregulierung und will handeln

10. April 2024, 14:15 Uhr
Gut ein Jahr nach der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS schlägt der Bundesrat neue Massnahmen zur Bankenregulierung vor. (Themenbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Klarere Zuordnung von Verantwortlichkeiten, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht, krisenfestere Abwicklungspläne: So will der Bundesrat einen zweiten Fall CS verhindern. Nicht infrage kommen für ihn generell höhere Eigenmittelanforderungen und ein Boni-Verbot.

Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse (CS) hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Gesamtevaluierung des Regelwerks in Aussicht gestellt. Am Mittwoch wurde der 339 Seiten umfassende Bericht publiziert.

Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, «dass sich viele der national und international bereits eingeführten Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben». Die Analyse zeige aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und somit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Bankenregulierung.

Boni-Verbot laut Bundesrat «nicht zielführend»

Der Bundesrat schlägt etwa erweiterte Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) vor - beispielsweise klare Verantwortlichkeiten der Manager. Eine Bussenkompetenz der Finma wird geprüft.

Kein Thema für den Bundesrat ist eine Boni-Limite oder ein Boni-Verbot. Ein solches Instrument wäre aus seiner Sicht «nicht zielführend». In Studien seien als Nebeneffekt höhere Fixgehälter beobachtet worden. Boni sollen laut dem Bundesrat aber an Kriterien des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs gebunden sein und auch Sperrfristen unterliegen können.

Gestaffeltes Vorgehen

Bei den weiteren Arbeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen wird der Bundesrat auch die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) berücksichtigen, wie er schrieb. Deren Bericht wird für Ende Jahr erwartet.

Ziel ist es, in der ersten Hälfte 2025 gleichzeitig zwei Pakete für die Umsetzung zu präsentieren. Eines mit Änderungen auf Verordnungsstufe, die vom Bundesrat verabschiedet werden können, und eines mit den Eckwerten für die Änderungen auf Gesetzesstufe, welche dem Parlament unterbreitet werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. April 2024 14:15
aktualisiert: 10. April 2024 14:15