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Bundesgericht streicht entlassenem Bankdirektor die Entschädigung

Sexuelle Belästigung

Bundesgericht streicht entlassenem Bankdirektor die Entschädigung

3. Mai 2024, 11:50 Uhr
Das Bundesgericht stuft die Entlassung eines Bankdirektors nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung als rechtens ein - der Mann erhält nun doch keine Entschädigung. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Bundesgericht hat einem entlassenen Bankdirektor aus Zürich die Entschädigung gestrichen. Die Kündigung des Mannes wegen sexueller Belästigung sei rechtens gewesen. Die Bank habe keine Fehler gemacht, so das Bundesgericht.

Das Obergericht hatte dem langjährigen Bankdirektor noch eine Entschädigung in der Höhe von 70'000 Franken zugesprochen. Der Mann sei von den Belästigungsvorwürfen «überrumpelt» worden, fand es. Ohne Vorbereitung habe er sich «nicht sinnvoll verteidigen» können.

Beim Gespräch, in dem es um seine mutmasslichen Übergriffe ging, sei er zudem nicht über die Details informiert worden, also die Namen der belästigten Frauen sowie Zeit und Ort der Vorfälle. Deshalb sei die Kündigung nicht rechtmässig. Die Bank wollte dem Mann aber keine Entschädigung zahlen und zog das Urteil vor Bundesgericht.

Auch Verdachtskündigung ist zulässig

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil nun fest, dass die Kündigung rechtmässig erfolgte. Der Mann habe kein Anrecht auf Entschädigung. Die Bank habe «umfangreiche Abklärungen» getätigt und sei zum Schluss gekommen, dass sich der Verdacht gegen ihn erhärtet habe. Die Kündigung sei sicher nicht leichtfertig erfolgt.

Das Obergericht habe bei seinem Urteil zudem den Fehler gemacht, eine interne Untersuchung mit einem Strafverfahren zu vergleichen. Ein Unternehmen müsse sich aber nicht an die gleichen strengen Auflagen halten wie die Verantwortlichen in einem Strafverfahren.

Im Arbeitsrecht seien auch Verdachtskündigungen zulässig. Sie seien nicht mal dann illegal, wenn sich der Verdacht als unbegründet erweise. Die Bank musste die Vorwürfe also nicht beweisen.

Mitarbeiterinnen umarmt

Im August 2018 hatte sich eine Bankangestellte bei der internen Ombudsfrau gemeldet und von dem unangemessenen Verhalten des Direktors berichtet. Daraufhin meldeten sich weitere Mitarbeiterinnen bei der Beschwerdestelle.

Der Mann hatte gemäss ihren Aussagen mehrfach Mitarbeiterinnen im Büro umarmt und sie am Oberschenkel und am Rock berührt. Zudem soll er ihnen gesagt haben, dass er «körperliche Nähe wünsche» und es schätze, wenn Frauen High Heels und kurze Röcke trügen. (Urteil 4A_368/2023)

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. Mai 2024 11:50
aktualisiert: 3. Mai 2024 11:50