Bundesgericht sieht keine Widerrechtlichkeit bei Corona-Massnahmen
Wie bei Staatshaftungsklagen gegen die Eidgenossenschaft vorgesehen, konnten am Donnerstag der Anwalt der Kläger und die Vertretung des Bundes ihre Plädoyers halten. In einem ersten Verfahrensschritt ging es darum zu beurteilen, ob die Handlungen des Bundesrates und der Behörden widerrechtlich waren oder nicht.
Der Bundesrat hatte das Schadenersatzbegehren von einem symbolischen Franken pro Kläger im April 2022 abgewiesen. Daraufhin gelangten die Kläger ans Bundesgericht. Sie haben auch beantragt, das Bundesgericht solle feststellen, die Massnahmen seien rechtswidrig gewesen.
Franz Stadelmann, Initiator der Klage, hat mit diesem Urteil gerechnet. Es passe ins Bild: «Wo die Politik über der Wahrheitsfindung und damit dem Recht steht, ist die Grenze der Demokratie hin zur Diktatur längst überschritten.»