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Bundesgericht sieht keine Widerrechtlichkeit bei Corona-Massnahmen

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Bundesgericht sieht keine Widerrechtlichkeit bei Corona-Massnahmen

29. August 2024, 11:10 Uhr
Vor Bundesgericht wurde eine Staatshaftungsklage verhandelt. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die vom Bundesrat während der Corona-Pandemie erlassenen Massnahmen nicht widerrechtlich waren. Damit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage für den von über 10'000 Personen beantragten Schadenersatz.

Wie bei Staatshaftungsklagen gegen die Eidgenossenschaft vorgesehen, konnten am Donnerstag der Anwalt der Kläger und die Vertretung des Bundes ihre Plädoyers halten. In einem ersten Verfahrensschritt ging es darum zu beurteilen, ob die Handlungen des Bundesrates und der Behörden widerrechtlich waren oder nicht.

Der Bundesrat hatte das Schadenersatzbegehren von einem symbolischen Franken pro Kläger im April 2022 abgewiesen. Daraufhin gelangten die Kläger ans Bundesgericht. Sie haben auch beantragt, das Bundesgericht solle feststellen, die Massnahmen seien rechtswidrig gewesen.

Franz Stadelmann, Initiator der Klage, hat mit diesem Urteil gerechnet. Es passe ins Bild: «Wo die Politik über der Wahrheitsfindung und damit dem Recht steht, ist die Grenze der Demokratie hin zur Diktatur längst überschritten.»

Quelle: sda
veröffentlicht: 29. August 2024 11:10
aktualisiert: 29. August 2024 11:10