Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Seedamm-Center gut
Die Genossenschaft Migros Zürich hatte 2012 ein Gesuch um Änderung und Erweiterung des bestehenden Gestaltungsplanes eingereicht. Ziel war es, die Verkaufsflächen und die Zahl der Parkplätze zu erhöhen.
Um das vergrösserte Einkaufszentrum besser zu erschliessen, wurde gleichzeitig die Planung einer direkten Zufahrt von der Autobahn gestartet. Dieses ohne das Bundesamt für Strassen Astra geführte kantonale Verfahren wurde im April 2023 vom Bundesgericht gestoppt, weil es eine Nationalstrasse tangiere und dafür der Bund zuständig sei.
Juristisch bekämpft wurde auch die Erweiterung des Gestaltungsplans. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass es keinen Sinn mache, den Gestaltungsplan festzusetzen, wenn die für die Erweiterung notwendige neue Zufahrt rechtlich nicht gesichert sei.
Auch das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Erweiterung des Seedamm-Center von Anfang an von einer neuen Erschliessung abhängig gemacht worden sei. Ohne den Bund könne die neue Strasse aber nicht realisiert werden. Ein entsprechendes Projekt des Bundes gebe es aber nicht. Die nötige materielle Koordination der Projekte sei so nicht möglich.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerden deswegen gut. Es wies die Sache an die Gemeinde zurück. Diese müsse nun mit dem Seedamm-Center und der Migros entscheiden, ob das Gesuch um eine Erweiterung des Gestaltungsplans zurückgezogen, geändert oder sistiert werden solle. (1C_99/2020 und 1C_109/2020)