Bund bewilligt Abschuss von Nationalparkrudel
Gestützt auf die Bewilligung des Bundes verfügte das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität die Freigabe des Rudels zum Abschuss. Das teilte der Kanton Graubünden am Donnerstag im Kantonsamtsblatt mit. Das Rudel muss allerdings ausserhalb des Parks geschossen werden, da dieser als streng geschützte Wildnis gilt.
Das Nationalparkrudel hatte nach Ansicht der Bündner Wildhut zwei Rinder gerissen. Der Kanton beantragte daraufhin beim Bund die Auslöschung des ganzen Rudels. Laut der Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks wurde aber mindestens eines der beiden Rinder von einer Jungwölfin gerissen, die gar nicht mehr zum Rudel gehört. Die Bewilligung des Bundes traf nun dennoch beim Kanton ein.