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Bündner Staatsanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre für Ex-Richter

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Bündner Staatsanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre für Ex-Richter

1. November 2024, 10:51 Uhr
Das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Richter des kantonalen Verwaltungsgerichts, der wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Bedrohung einer ehemaligen Praktikantin angeklagt ist, wird in den nächsten Tagen erwartet. (Archivbild des Verwaltungsgerichts Graubünden)
© Keystone/GIAN EHRENZELLER
Die Staatsanwaltschaft Graubünden fordert für einen wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Bedrohung einer Praktikantin angeklagten Ex-Richter zweieinhalb Jahre Gefängnis. Die Verteidigung beantragt Freispruch, sie zieht die Darstellung der Frau in Zweifel.

Die Staatsanwaltschaft verlangte am Freitag vor dem Landgericht Plessur in Chur die Anerkennung aller Vorwürfe, nämlich Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Drohung und Ausnützung des Abhängigkeitsverhältnisses gegenüber der jungen Frau. Für das Hauptdelikt, die mutmassliche Vergewaltigung von Mitte Dezember 2021, verlangte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Eine teilweise Aussetzung der Strafe ist möglich. Dies bedeutet, dass der ehemalige Richter im Falle einer Verurteilung mindestens sechs Monate im Gefängnis verbringen müsste.

Aufgrund der Drohungen, die in einem Brief des Mannes an das mutmassliche Opfer und deren Partner enthalten waren, forderte die Staatsanwaltschaft zudem eine Geldstrafe von 5400 Franken (60 Tagessätze à 90 Franken) und eine Busse.

Quelle: sda
veröffentlicht: 1. November 2024 10:51
aktualisiert: 1. November 2024 10:51