Bündner Staatsanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre für Ex-Richter
Die Staatsanwaltschaft verlangte am Freitag vor dem Landgericht Plessur in Chur die Anerkennung aller Vorwürfe, nämlich Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Drohung und Ausnützung des Abhängigkeitsverhältnisses gegenüber der jungen Frau. Für das Hauptdelikt, die mutmassliche Vergewaltigung von Mitte Dezember 2021, verlangte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.
Eine teilweise Aussetzung der Strafe ist möglich. Dies bedeutet, dass der ehemalige Richter im Falle einer Verurteilung mindestens sechs Monate im Gefängnis verbringen müsste.
Aufgrund der Drohungen, die in einem Brief des Mannes an das mutmassliche Opfer und deren Partner enthalten waren, forderte die Staatsanwaltschaft zudem eine Geldstrafe von 5400 Franken (60 Tagessätze à 90 Franken) und eine Busse.