Breivik wieder mit politischer Botschaft vor Gericht
Breivik hat zum zweiten Mal eine gerichtliche Prüfung dazu beantragt, ob er auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann. Seine Erfolgsaussichten werden als gering eingeschätzt.
Breivik zeigte beim Betreten einer zum provisorischen Verhandlungssaal umfunktionierten Turnhalle des Hochsicherheitsgefängnisses Ringerike mit der rechten Hand eine rechtsextreme Geste und dabei wieder ein Plakat mit einer politischen Botschaft. «Ich bin keine Person. Ich bin seit 13 Jahren keine Person gewesen», sagte er nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB bei seiner Ankunft vor Journalisten. Er sei ein «Kollektivist» und ein «politischer Soldat», der weiterhin seinen «Fraktionen» diene, sagte der 45-Jährige. Über dem rechten Ohr war ein rasiertes Z auf seinem ansonsten kahlen Kopf erkennbar, das auf seine Unterstützung für Russland hindeutete.
Auf die Frage, was er im Falle einer Freilassung tun werde, sagte Breivik demnach, dass er Norwegen so schnell wie möglich verlassen wolle, wenn ihm das erlaubt werde. Zu Beginn der Verhandlung begann dann Staatsanwältin Hulda Olsen Karlsdottir mit ihren Ausführungen. Breivik sollte sich in den Mittagsstunden vor Gericht erklären.
Schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte
Breivik hatte am 22. Juli 2011 die bis heute schwersten Verbrechen der norwegischen Nachkriegszeit begangen: Zunächst hatte er eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf Utøya ein Massaker unter den Teilnehmern des jährlichen Sommerlagers der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. 69 überwiegend jüngere Menschen wurden auf der Insel getötet. Breivik begründete seine Taten mit rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven.
2012 war der Attentäter zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Nach Ablauf dieser Mindestdauer hatte er bereits Anfang 2022 prüfen lassen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Das damals zuständige Amtsgericht Telemark hatte den Antrag nach einer mehrtägigen Verhandlung abgewiesen. Das nun zuständige Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum hat bis Donnerstag ebenfalls drei Verhandlungstage angesetzt.