Bezirksgericht Zürich verhängt 19 Jahre wegen Mordes an Ehefrau
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Verteidiger hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Bestrafung mit sieben Jahren Freiheitsentzug plädiert. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt.
Zur Tat gekommen war es am 23. November 2022 in der Wohnung, in der die vierköpfige Familie seit wenigen Monaten lebte. Der bis dahin unauffällige, unbescholtene Mann glaubte, die Frau betrüge ihn. Der Verdacht war allerdings unbegründet.
Der Schweizer mit türkischen Wurzeln hatte eine Videokamera installiert, um die Frau zu überwachen. Die Kamera zeichnete Teile der Tat sowie Stimmen und Geräusche auf. Die Aufnahmen dienten im Verfahren als zentrales Beweismittel.