Bezirksgericht Baden spricht 49-Jährigen des Mordes schuldig
Der Mann hatte in den frühen Morgenstunden des 25. September 2022 in der Familienwohnung in Bergdietikon AG seine 41-jährige Ehefrau in der Badewanne ertränkt. Auslöser der Tat war nach Aussagen des Beschuldigten ein Handyfoto seiner Frau beim Sex mit einem andern Mann.
Der Schweizer gestand die Tat, machte aber geltend, er habe im Affekt gehandelt. Vor Gericht ging es denn auch zentral um die Qualifizierung der Tat als Totschlag, vorsätzliche Tötung oder Mord. Je nach Einstufung sieht das Gesetz sehr unterschiedliche Strafen vor.
Das Gericht beurteilte die Tat nun als Mord, der unter anderem besondere Skrupellosigkeit oder besondere Grausamkeit voraussetzt. Es folgte damit dem Antrag des Anklägers, der 18 Jahre gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine Qualifizierung als Totschlag und eine Strafe von acht Jahren beantragt. Das Urteil kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden.
In Badewanne ertränkt
In der Tatnacht hatte der Beschuldigte gemäss seinen Schilderungen im Badezimmer auf dem Handy seiner Frau das eindeutige Bild gesehen. Die Frau, die in der Badewanne stand und duschte, wollte ihm das Telefon wegnehmen. Es kam zu einem Gerangel.
Die beiden stürzten in die halbvolle Wanne. Er drückte ihr den Kopf so lange unter Wasser, bis sie sich nicht mehr regte. Anschliessend sorgte er dafür, dass die Situation auf Suizid schliessen liess. In der rechtsmedizinischen Untersuchung wurde jedoch klar, dass die Frau gewürgt und ertränkt worden war.