Beschwerden gegen Berner und Neuenburger Windparks abgewiesen
Es handelt sich dabei um die Windparkvorhaben «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern. Das Bundesgericht hat dazu am Freitag drei Urteile veröffentlicht.
Beim Neuenburger Projekt kommt das Gericht zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Stromproduktion die Argumente der Gegner überwiegt. Die Einwände in Bezug auf Lärm, Schattenwurf sowie Gewässer-, Landschafts- und Tierschutz abgewiesen.
Auch die beiden Beschwerden gegen das Berner Projekt wurden bis auf einen Nebenpunkt abgewiesen. Bei der Einrichtung von zwei provisorischen Erddepots während der Bauarbeiten muss der Schutz von Amphibien berücksichtigt werden. (Urteile 1C_48/2021, 1C_329/2021 und 1C_335/2021 vom 19.10. und 1.11.2023)