Beschwerde zu Parteiwechsel im Zürcher Parlament gutheissen
Das kantonale Gericht muss nun abklären, ob Garcias Entscheid für den Parteiwechsel von der GLP zur FDP bereits während der Wahl bestand. Sollte dies der Fall sein, hätte sie laut der Mehrheit der Bundesrichter die Stimmbürger in die Irre geführt.
Ein solches Vorgehen verhindere eine freie Bildung des Wählerwillens und in der Folge die möglichst präzise Widerspiegelung der Auffassungen und Meinungen der Stimmbürger im Parlament, was letztlich eine Verletzung der politischen Rechte sei.
Grundsätzlich waren sich die Richter einig, dass das Zürcher Recht einen Parteiwechsel nicht verbietet. Mehr oder weniger deutlich sagten sie auch, dass sie das Vorgehen von Garcia der politischen Glaubwürdigkeit für nicht zuträglich halten.