Berner Obergericht verurteilt Mann wegen Mordes an einer Bekannten
Mit seinem Urteil stützt das Obergericht den erstinstanzlichen Entscheid. Der Angeklagte habe zwar zugegeben, die junge Frau getötet zu haben. Darüber hinaus seien seine Aussagen aber widersprüchlich geblieben, führte die Vorsitzende der Strafkammer des Obergerichts aus.
Die Aussagen hätten konstruiert, eingeübt und ergebnisorientiert gewirkt, sagte die Vorsitzende der Strafkammer. Der Mann sei besonders skrupellos vorgegangen und habe die damals 20-jährige Frau aus nichtigem Anlass und krass egoistischen Gründen ums Leben gebracht, kam auch die zweite Instanz zum Schluss.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von lediglich fünf Jahren verlangt.