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Bei Digitalisierung wird der Persönlichkeitsschutz oft unterschätzt

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Bei Digitalisierung wird der Persönlichkeitsschutz oft unterschätzt

25. Juni 2024, 10:00 Uhr
Bei Digitalisierungsvorhaben wird die Bedeutung von Persönlichkeitsschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Rechtsstaat oft unterschätzt. Das stellt der Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger fest.
© KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
Bei Digitalisierungsvorhaben wird die Bedeutung von Persönlichkeitsschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Rechtsstaat oft unterschätzt. Das stellt der Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger am Beispiel der die geplanten Verknüpfung der kantonalen Polizeisysteme fest.

Ungenügend begründete Eingriffe in die Persönlichkeit von Betroffenen könnten Projekte ausbremsen, warnt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) Lobsiger. Am Dienstag stellte er seinen neusten Tätigkeitsbericht in Bern den Medien vor.

Als Beispiel nennt er die geplante nationale Verknüpfung der kantonalen Polizeisysteme über eine zentrale Abfrageplattform. Diese sei dringlich. Doch sei offen, auf welche Bürgerdaten der Kantone die Polizeiorgane des Bundes zugreifen sollten. Unklar sei auch, worin die Beteiligung des Bundes am Projekt bestehe.

Offen sei weiter, wann der Bund welche Rechtssetzungsvorhaben einleiten wolle. Lobsiger erwartet vom Bund eine Planung, die die rechtstaatlichen Implikationen und Risiken für den Persönlichkeitsschutz der Bevölkerung abschätzbar macht.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. Juni 2024 10:00
aktualisiert: 25. Juni 2024 10:00
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