Behörde kann Ablehnung medizinischer Standesregeln nicht bestätigen
Konkret wandte sich der Mann an das Gesundheitsamt des Kantons Bern. Er verlangte eine Bestätigung, dass er für sich in Bezug auf die ihn behandelnden Ärzte alle Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) mit ethischen Forderungen abgewählt habe und diese bei seiner Behandlung nicht anzuwenden seien. Zudem stellte er das Gesuch, die entsprechenden Ärzte seien nicht zu sanktionieren.
Gemäss einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts ist dies nicht möglich. Es stehe allen Patienten frei, medizinische Eingriffe abzulehnen. Mit einer Patientenverfügung könne die Behandlung bei Urteilsunfähigkeit geregelt werden.
Ein Verzicht auf ein Disziplinarverfahren könne nicht generell verfügt werden, weil dies dem Erlass einer Rechtsnorm gleichkäme.