Ausbau der Hilfsangebote für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt
Mit der Teilrevision setzt die Landesregierung Motionen des Parlaments um, wie sie am Mittwoch mitteilte. Gewaltopfer müssen nach der Tat unmittelbar medizinisch behandelt werden. Ausserdem müssen Verletzungen und Spuren so schnell wie möglich rechtsmedizinisch dokumentiert werden.
Die Kantone sollen gemäss der Vorlage sicherstellen, dass die entsprechenden Angebote bestehen, der Zugang niederschwellig und rund um die Uhr gewährleistet ist. Die rechtsmedizinische Dokumentation würde kostenlos.
Und Opfer könnten neu unabhängig von einer Strafanzeige eine Dokumentation verlangen. Die Dokumentation könnte später als Beweismittel dienen, wovon sich der Bundesrat positive Auswirkungen auf Anzeigen und Verurteilungen erwartet.
Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Januar 2025.